1.0 Einleitung Eine Firma, die im Ausland Abnehmer oder Lieferanten, Vertreter oder Vertretungen, Lizenznehmer oder Lizenzgeber, Kooperationspartner oder andere geschäftliche Verbindungen sucht, muss zunächst einmal die Namen und Adressen potentieller Geschäftspartner feststellen.
Zu diesem Zweck bittet sie z.B. eine ausländische Handelskammer, eine betreffende Bank oder einen anderen Vermittler im Ausland um Nachweis geeigneter Unternehmen. Die kontaktsuchende Firma kann sich auch an eine ausländische Handelsförderungsstelle oder offizielle Vertretung(das Konsulat oder die Botschaft) wenden, die im eigenen Land ansässig ist. Dadurch kann man den geeigneten Partner